Ja die Wohnkabine muss eingetragen werden. Die Eintragung in den Brief bzw. Schein des Fahrzeuges erfolgt wie folgt:
- LKW mit Wechselbauten - wahlweise Rüstzustand: LKW Plattform - wahlweise Rüstzustand: LKW offener Kasten - wahlweise Rüstzustand: mit Wohnkabine
Nein. Einerseits gibt es Aufbauvorschriften der ...
Häufig gestellte Fragen
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